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21. September 2026

Fassade dämmen: Förderbeiträge im Aargau und Baselland

Für die Dämmung der Fassade gibt es Beiträge aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Entscheidend ist die Reihenfolge: Das Gesuch muss eingereicht und bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch.

Der wichtigste Punkt zuerst

Das Gesuch gehört vor den Baubeginn. Diese Regel klingt banal, kostet in der Praxis aber jedes Jahr Hauseigentümer mehrere Tausend Franken. Wer das Gerüst stellen lässt und danach das Formular ausfüllt, bekommt nichts, auch wenn die Dämmung technisch einwandfrei ausgeführt wurde.

Rechnen Sie zwischen Einreichung und Zusage mit einer Bearbeitungszeit des Kantons. Das heisst: Wenn Sie im Frühling bauen wollen, gehört das Gesuch in den Winter.

Wer zahlt was

Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen, die Abwicklung läuft aber kantonal. Für den Aargau und für Basel-Landschaft gelten eigene Beitragssätze und eigene Formulare. Beide knüpfen die Beiträge an Mindestanforderungen beim Dämmwert, deshalb lohnt es sich nicht, aus Kostengründen zu dünn zu dämmen: Unter der Grenze gibt es gar nichts.

Zusätzlich zum Förderbeitrag sind energetische Sanierungen bei den Steuern abziehbar. Wie sich Beitrag und Abzug im Einzelfall verhalten, klärt Ihr Treuhänder oder die kantonale Steuerverwaltung.

Welcher Dämmstoff

  • EPS, also Polystyrol, ist am günstigsten und am weitesten verbreitet.
  • Mineralwolle ist nicht brennbar und deshalb bei mehrgeschossigen Gebäuden oft vorgeschrieben.
  • Holzfaser ist die ökologische Variante, diffusionsoffen und entsprechend teurer.

Welcher Aufbau passt, hängt von Gebäudehöhe, Brandschutzvorgaben, bestehendem Wandaufbau und Budget ab. Diese Entscheidung sollte vor dem Gesuch stehen, weil der Dämmwert im Formular anzugeben ist.

Der zweite Grund, warum sich der Zeitpunkt lohnt

Eine Dämmung braucht ein Gerüst, und das Gerüst ist ein spürbarer Teil der Kosten. Steht es ohnehin, weil die Fassade rissig ist oder der Anstrich ausgewaschen, dann ist der Moment für die Dämmung gekommen. Umgekehrt ist es unwirtschaftlich, eine frisch gestrichene Fassade drei Jahre später einzupacken.

Wie wir dabei helfen

Wir prüfen die Fassade vor Ort, schlagen einen Aufbau vor, der die Anforderungen des Programms erfüllt, und liefern Ihnen die Angaben, die ins Gesuch gehören. Den Bauablauf planen wir so, dass die Arbeiten erst nach der Zusage starten.

Passende Leistung: Fassadenarbeiten

Häufige Fragen

Darf ich mit den Arbeiten beginnen, solange das Gesuch läuft?

Nein. Beginnen Sie vor der Zusage, entfällt der Beitrag in der Regel vollständig. Planen Sie die Bearbeitungszeit des Kantons in Ihren Terminplan ein.

Lohnt sich die Dämmung auch ohne Förderbeitrag?

Meist ja, wenn die Fassade ohnehin saniert werden muss. Das Gerüst steht dann bereits, und die Dämmung verursacht nur noch die Mehrkosten für Material und Aufbau.

Wie dick wird gedämmt?

Üblich sind 14 bis 20 Zentimeter. Die Stärke richtet sich nach bestehendem Wandaufbau, Energieziel und den Bedingungen des Förderprogramms.

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